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   BFH, 09.02.1956 - V 267/55 U   

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https://dejure.org/1956,859
BFH, 09.02.1956 - V 267/55 U (https://dejure.org/1956,859)
BFH, Entscheidung vom 09.02.1956 - V 267/55 U (https://dejure.org/1956,859)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 1956 - V 267/55 U (https://dejure.org/1956,859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorausetzungen für das Vorliegen von Eigenverbrauch - Einordnung einer unentgeltlichen Veräußerung eines Geschäfts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 62, 270
  • DB 1956, 248
  • BStBl III 1956, 99
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 25.06.1987 - V R 92/78

    Unentgeltliche Geschäftsveräußerung ist Eigenverbrauch

    Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 9. Februar 1956 V 267/55 U (BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99), das zu § 85 UStDB 1951 ergangen ist, können für die Auslegung des UStG 1967/1973 nicht herangezogen werden.

    Ob es sich dabei, wie die Beteiligten unter Berufung auf das zu § 85 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (UStDB 1951) ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Februar 1956 V 267/55 U (BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99) annahmen, um eine nichtsteuerbare Lieferung handle, oder ob Entnahmeeigenverbrauch vorliege, ließ das FG offen.

    Nach dem Urteil in BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99 sei bei einer unentgeltlichen Geschäftsveräußerung im ganzen, wie sie dem Streitfall zugrunde liege, kein Eigenverbrauch gegeben.

    Entgegen der Auffassung des Klägers können die Erwägungen, die dem Urteil in BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99 zugrunde gelegen haben, nicht auf das UStG 1973 übertragen werden; denn dort ist die Nichterfassung der unentgeltlichen Veräußerung als Eigenverbrauch damit begründet worden, daß § 85 UStDB 1951 für alle Geschäftsveräußerungen im ganzen eine Sonderregelung treffe, durch welche die Anwendbarkeit des § 1 Ziff. 2 UStG 1951 (Entnahmeeigenverbrauch) entfalle (Klenk, UR 1982, 114; Weiß, Anmerkung in UR 1987, 17, Abschn. 2).

    Der erkennende Senat teilt somit nicht die Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen im Schreiben vom 19. Januar 1972 F/IV A 2 - S 7.102-1/72 (UR 1972, 59), daß das Urteil in BFHE 62, 270, BStBl II 1956, 99 im Ergebnis auch auf unentgeltliche Geschäftsveräußerungen nach Inkrafttreten des UStG 1967 anzuwenden sei.

  • BFH, 29.10.1987 - X R 33/81

    Vollständiger Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften keine

    Soweit er in dem Urteil vom 9. Februar 1956 V 267/55 U (BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99) angenommen hatte, daß § 85 UStDB 1951 für entgeltliche und unentgeltliche Geschäftsveräußerungen eine Sonderregelung enthalten habe, ist er hiervon wieder abgerückt (Urteil vom 25. Juni 1987 V R 92/78, BFHE 150, 200, BStBl II 1987, 655).

    Der Vorbehalt in dem letztgenannten Urteil, daß die Erwägungen in BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99 "für die Auslegung des UStG 1967/1973 nicht herangezogen werden könnten" - also für das UStG 1951 möglicherweise maßgeblich bleiben sollen -, bezieht sich auf die unentgeltliche Geschäftsveräußerung und deren Verhältnis zum Eigenverbrauch.

  • BFH, 29.10.1987 - X R 34/81

    Revision - Notwendige Beiladung - Verfahrensverbindung - Geschäftsveräußerung -

    Soweit er in dem Urteil vom 9. Februar 1956 V 267/55 U (BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99) angenommen hatte, daß § 85 UStDB 1951 für entgeltliche und unentgeltliche Geschäftsveräußerungen eine Sonderregelung enthalten habe, ist er hiervon wieder abgerückt (Urteil vom 25. Juni 1987 V R 92/78 , BFHE 150, 200, BStbl II 1987, 655).

    Der Vorbehalt in dem letztgenannten Urteil, daß die Erwägungen in BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99 "für die Auslegung des UStG 1967/1973 nicht herangezogen werden könnten" -also für das UStG 1951 möglicherweise maßgeblich bleiben sollen-, bezieht sich auf die unentgeltliche Geschäftsveräußerung und deren Verhältnis zum Eigenverbrauch.

  • BFH, 08.12.1988 - V R 169/83

    Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Dies entspricht der Rechtsprechung zu § 168 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung - AO - (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641; vom 7. Oktober 1965 V R 178/63, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 168, Rechtsspruch 6; vom 24. Januar 1956 V 260/55, BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 100).
  • BFH, 29.03.1979 - V R 69/77

    Verspätungszuschlag - Einspruchsentscheidung - Änderungsbescheid - Herabsetzung

    Endgültig festgesetzte Steuer ist die Steuer, die im Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr angefochten werden kann (vgl. insoweit Urteil vom 24. Januar 1956 V 260/55 U, BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 100).
  • FG Baden-Württemberg, 18.01.1999 - 12 K 17/98

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Grundstücksschenkung; Unentgeltliche

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  • BFH, 13.01.1977 - V R 94/75

    Vollständiger Gesellschafterwechsel - KG - Inkrafttreten des UStG 1967 -

    Da er in den angeführten Urteilen jedoch davon ausgegangen ist, daß § 85 UStDB 1951 einen eigenständigen Steuertatbestand bilde (vgl. dazu auch das Urteil vom 9. Februar 1956 V 267/55 U, BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99), bedarf die Frage, ob ein derartiger Vorgang auch im Geltungsbereich des UStG 1967 als eine (unter § 1 Abs. 1 fallende) steuerbare Geschäftsveräußerung im ganzen zu betrachten ist, einer erneuten Überprüfung.
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